Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserer Energiegemeinschaft.
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können teilnehmen, indem Sie das Anfrageformular ausfüllen oder uns per Mail schreiben.
Welche Energiequellen nutzen wir?
Wie funktionieren die Preise?
Unsere Preise sind transparent und basieren auf regionaler Produktion ohne hohe Unternehmensstrukturkosten. Einmal pro Quartal überprüfen wir die Preise und passen Sie gegebenenfalls an.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Ja, ein geringer Mitgliedsbeitrag wird eingehoben, der in unserem Tarifblatt angeführt ist.
Ich wohne in einer Wohnung. Kann ich an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Solange Sie selbst für Ihren Strom zahlen, also einen Energieliefervertrag heben, können Sie auch an einer EEG teilnehmen.
Wie lange sind die Kündigungsfristen in der EEG?
Sowohl für Einspeiser als Auch für Bezieher gilt in unserer Energiegemeinschaft eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Genaueres finden Sie in unseren Allg. Lieferbedingungen. Der Austritt erfolgt schriftlich per E-Mail an Strom@eeg-klosterneuburg.at.
Wie ist der Abrechnungszeitraum in der EEG?
In unserer Energiegemeinschaft rechnen wir einmal im Quartal sowohl die Energiebezüge als auch die Energieeinspeisung ab. Die Mitgliedsbeiträge werden einmal im Jahr und die Grundumlage einmal am Beginn der Mitgliedschaft abgerechnet.
Wie erfolgt die Energiezuteilung?
Die Energieverteilung erfolgt in unserer Energiegemeinschaft nach einem dynamischen Schlüssel. Mehr erfahren.
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Werden Sie Teil einer nachhaltigen Lösung und profitieren Sie von unserer gemeinsamen Energieerzeugung.
